Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Interne Meldestelle mit externer Vertrauensperson

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Ihre Sicherheit, unsere Expertise

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet viele Unternehmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Personen, die im beruflichen Umfeld Informationen über Rechtsverstöße oder Missstände melden.

OBSECOM unterstützt Unternehmen beim rechtskonformen Betrieb ihrer internen Meldestelle und übernimmt die Aufgaben einer unabhängigen externen Vertrauensperson. Mit unserem Mitteilungsportal, einem professionellen Hinweisgebersystem und unserer fachlichen Expertise erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen effizient, sicher und nachvollziehbar.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dem Schutz von Hinweisgebern vor Benachteiligungen und Repressalien. Beschäftigte sollen Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Regelungen sicher melden können, ohne Nachteile befürchten zu müssen.

Typische Meldungen betreffen beispielsweise:

  • Korruption
  • Betrug
  • Datenschutzverstöße
  • Diskriminierung
  • Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften
  • Umweltverstöße

Ein wirksames Hinweisgeberverfahren hilft Unternehmen, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Wer benötigt eine interne Meldestelle nach dem HinSchG?

Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind verpflichtet, interne Meldekanäle einzurichten. Darüber hinaus entscheiden sich auch viele kleinere Unternehmen freiwillig für ein Hinweisgebersystem, um Compliance-Risiken frühzeitig zu erkennen und die Integrität ihrer Organisation zu stärken.

Eine rechtskonforme Meldestelle muss insbesondere:

  • Vertraulichkeit gewährleisten
  • Sichere Meldewege bereitstellen
  • Meldungen bearbeiten
  • Gesetzliche Fristen einhalten
  • Dokumentationspflichten erfüllen sicherstellen

Werden diese Anforderungen nicht eingehalten, können Bußgelder und aufsichtsrechtliche Maßnahmen drohen.

Externe Vertrauensperson oder interne Bearbeitung?

Unternehmen müssen sicherstellen, dass die mit der Meldungsbearbeitung betrauten Personen unabhängig handeln und über die erforderliche Fachkunde verfügen.

Viele Unternehmen entscheiden sich deshalb für eine externe Vertrauensperson.

Interne Bearbeitung Externe Vertrauensperson
Eigene personelle Ressourcen erforderlich Sofort einsatzbereit
Schulungsaufwand Fachwissen vorhanden
Mögliche Interessenkonflikte Unabhängige Bearbeitung
Zusätzliche Belastung interner Stellen Entlastung interner Ressourcen

 

Vorteile einer externen Vertrauensperson

  • Unabhängige Bearbeitung von Meldungen
  • Vermeidung interner Interessenkonflikte
  • Fachliche und rechtliche Expertise
  • Sicherstellung gesetzlicher Fristen
  • Entlastung interner Ressourcen
  • Höhere Akzeptanz bei Hinweisgebern

OBSECOM übernimmt diese Aufgaben als unabhängige externe Vertrauensperson und betreibt Ihren internen Meldekanal professionell und gesetzeskonform.

Die Aufgaben der externen Vertrauensperson

OBSECOM übernimmt unter anderem:

  • Betrieb des Meldekanals
  • Entgegennahme von Meldungen
  • Eingangsbestätigungen und Kommunikation
  • Prüfung der Stichhaltigkeit von Hinweisen
  • Schutz der Vertraulichkeit
  • Durchführung gesetzlich vorgesehener Folgemaßnahmen
  • Dokumentation aller Verfahrensschritte

Dadurch erfüllen Unternehmen ihre gesetzlichen Verpflichtungen und schaffen gleichzeitig Vertrauen bei Beschäftigten und Geschäftspartnern.

Laufzeit:

Lizenzabonnement Modul zur Hinweisbearbeitung und Bestellung der externen Vertrauensperson für 1 Jahr mit automatischer Verlängerung.

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Das Hinweisgebersystem von OBSECOM 

Mit dem Modul zur Hinweisbearbeitung Schritt für Schritt HinSchG-konform:

Mit dem Hinweisgebersystem der OBSECOM GmbH behalten Sie den Überblick über alle eingegangenen Meldungen. Das System unterstützt Sie bei der Meldungsbearbeitung und der Einhaltung gesetzlicher Pflichten beim Betrieb Ihrer internen Meldestelle.


Entgegennahme anonymer und personalisierter Hinweise. Bereitstellen eines Mitteilungsportals für die Kommunikation zwischen hinweisgebender Person und Meldestelle.

Audit
Workflows und Prozesssteuerung: fristgerechter Versand von Eingangsbestätigungen und Rückmeldungen an hinweisgebende Personen.

Bericht
Gesetzeskonformen Dokumentation: Nachweisführung von Einwilligungen zum Anlegen von Niederschriften oder der Offenlegung von Identitäten.


Umsetzung
Veranlassen von Folgemaßnahmen und Dokumentation der Weitergabe von Informationen an externe Stellen.

Betreuung
Berichterstattung über Hinweise in zusammengefasster und anonymisierter Form. Löschregeln zur Aufbewahrung von Meldungen gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betreuung
Sicherheit: Schutz der Identität von hinweisgebenden Personen.

Hohe Sicherheitsstandards

Die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der im Hinweisgebersystem erfassten Informationen ist durch Maßnahmen zur Datensicherheit gewährleistet. Unter anderem:

  • Schwachstellen- und Penetrationstests werden regelmäßig ausgeführt und Optimierungen implementiert;
  • Firewalls schotten Server und Netzwerk gegen ungewollte Zugriffe von außen ab;
  • Einsatz dynamischer Firewall-Regeln zur Einbruchserkennung;
  • Verschlüsselung:
    • Datenverbindungen über das Internet sind mit HTTPS verschlüsselt;
    • Dateien und Informationen in Ruhelage und Transit sind durch Verschlüsselung gesichert;
    • Symmetrische und asymmetrische Schlüsselverfahren (Private-Public-Key) werden eingesetzt;
    • Hinweisbezogener Verschlüsselung verhindert Zugriff auf Fallakten durch unbefugte Dritte;
  • Überwachung der Verfügbarkeit von Servern;
  • Virenscan sämtlicher Dateien und Dokumente vor Import in das System;
  • Regelmäßige Datensicherungen;
  • Server werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren mit ISO 27001 Zertifizierung gehostet.
  • DS-GVO konformer Datenschutz wird durch die Datenschutzexperten der OBSECOM GmbH sichergestellt.

Weitere Informationen zum Sicherheitskonzept des Hinweisgebersystems finden Sie in unserem Hinweisgeber Whitepaper.

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Häufige Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz 

Wer muss eine interne Meldestelle einrichten? 

Viele Unternehmen und Organisationen sind verpflichtet, interne Meldekanäle bereitzustellen. Die konkreten Anforderungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des HinSchG. 

Kann die interne Meldestelle ausgelagert werden? 

Ja. Unternehmen können externe Dienstleister mit dem Betrieb ihrer Meldestelle und den Aufgaben einer Vertrauensperson beauftragen. 

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutz finden Sie in unserer FAQ

Wir unterstützen Sie gerne – Ihr Ansprechpartner

Florian Wuttke LL.M. (Birmingham) FLORIAN WUTTKE
Florian Wuttke LL.M. (Birmingham)
Certified Data Protection Officer BCS/ISEB (UK)
Geprüfter betrieblicher Datenschutzbeauftragter (GDDcert. EU)

Florian Wuttke ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für Fragen zum Hinweisgeberschutz und Vertrauenspersonen.

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